Ausbildungs- und Geschäftsbedingungen der Aschaffenburger
Online-LIVE-und Präsenz -Heilpraktiker Schule ARUNAMED
1. Zielsetzung Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Kursteilnahmebedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen der:
Heilpraktikerschule Arunamed
Haibacherstr. 125
63768 Hösbach
Telefon: +49-(0)6021/45 22 00
Telefax: +49-(0)6021/45 22 02
E-Mail: hpschulegmxde
Internet: www.arunamed.de
SEPA-ID: DE
USt-Nr.:
und dem Kunden als Kursteilnehmer.
1.2 Ziel des Instituts ist es, u.a. durch eine geeignete Ausbildung ihre Absolventen zu einer verantwortungsbewussten Ausübung des Heilpraktikerberufes zu befähigen. Hierzu zählt auch die Vermittlung eines fundierten Wissens für die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt. (Heilpraktikerprüfung nach § 1HPG).
2. Ausbildungsprogramm
2.1 Zur Teilnahme an den Kursen sind keine Vorkenntnisse erforderlich, es sei denn, dies wird im Rahmen einer Kurs- /Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen.
2.2 Der Präsenz und Online-Live-Unterricht ist auf der Internetseite beschrieben.
2.3 Die NHK-Ausbildung ist bei ungekündigtem Vertragsverhältnis ein kostenfreier, freiwilliger Bestandteil der Ausbildung im Präsenzunterricht zur Förderung der Ausbildungsqualität. Der Online-Live Schüler kann diese Naturheilkundetage dazu buchen, diese finden ausschließlich in Hösbach statt.
3. Unterrichtszeiten
3.1 Die Lehrgangsdauer ist auf den jeweiligen Antrag/Kursblatt beschrieben.
3.2 Der Unterricht findet an verschieden Tagen vormittags sowohl abends oder in Ausnahmefällen auch am Wochenende statt. Ausschlaggebend hierfür, ist immer der Stundenplan der Schule. Kurzfristige Abänderungen der Schulstunden bleiben der Schulleitung vorbehalten und sind kein Kündigungsgrund für die jeweilige Ausbildung.
3.3 Die Ferientermine richten sich nach den Schulferien in Bayern. An diesen und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
3.4 Sofern der Unterricht aus seitens der HPSchule aus zu vertretenden Gründen ausfällt, kann dieser zu geeigneten Terminen nachgeholt werden.
3.5 Wiederholungsunterricht der HPSchule ist kostenfrei und eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Zeit und Tag bestimmt die HPSchule.
3.6 Die Praxistage NKH, im Präsenzunterricht, sind auf max. 4 Tage p.A. begrenzt und werden individuell innerhalb der Ausbildungsdauer, festgesetzt. Hierzu zählen auch Infotage von Firmen, aus den Bereichen mit Naturheilverfahren dazu.
4. Entgelte/ Zahlungen
4.1 Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung der individuell anfallenden Teilnahmegebühr des von ihm gewählten Kurses. Grundsätzlich soll die Kursgebühr als Einmalzahlung erfolgen. Bei länger dauernden Kursen/ Ausbildungen kann auch eine Ratenzahlung im Wege des Abbuchungsverfahrens s. Antrag vereinbart werden.
4.2 Im Falle der Einmalzahlung, hat der Kursteilnehmer die anfallende Teilnahmegebühr spätestens vierzehn Tage vor Kursbeginn an die HP-Schule zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung im Zeitraum von weniger als vierzehn Tagen vor Kursbeginn, so ist die Zahlung bis spätestens zu Kursbeginn fällig.
4.3 Sämtliche durch den Anbieter genannten Preise sind nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
4.4 Generell zahlen Sie nur was Sie buchen. Dies gilt für den Präsenzunterricht sowie für den Online-Live-Unterricht, siehe Antragsformular.
4.5 Kein gesondertes Entgelt ist zu entrichten für Skriptmaterial (S/W), Videounterricht, Zwischenprüfungen und Tests, Pathologie (Untersuchung eines Schweineherzens, im Präsenzunterricht).
4.6 Alle Ratenzahlungen, egal welche Höhe entsprechen einer Stundung (auch bei Beitragsreduzierung). Keine Ratenzahlungsvereinbarung hebt den Gesamtanspruch der HPSchule zum Ausbildungsvertrag auf die volle Vergütung von bzw. dem Gesamtanspruch eines Vertrages auf.
4.7 Der PVK sowie der DD- Kurs ist separat zu buchen und gilt als eigenständige Anmeldung.
4.8 Mit beidseitiger Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages wird eine Anzahlung (Einschreibgebühr) von 2 Monatsbeträgen fällig, welche auf das Gesamtleistungsentgelt auf den 20. u. 21. Monat (bei kürzeren Ausbildungszeiten auf den 11. u. 12. Lehrgangsmonat) angerechnet wird. Bei einer Kündigung des Ausbildungsvertrages, erlischt der Anspruch auf Anrechnung der Einschreibgebühr.
5. Vertragsbeginn/Vertragsschluss
5.1 Die Angebote der HP-Schule sind freibleibend. Insbesondere die auf der Webseite bereitgehaltenen Informationen stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Kursteilnahmevertrag oder HP-Vertrag wird erst durch die verbindliche Anmeldung des Kursteilnehmers und die verbindliche Annahme und Vertragsbestätigung der HP-Schule verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten bzw. der Ausbildungskosten.
5.2 Die Widerrufsmöglichkeiten gelten ausschließlich zu unseren Wochenendseminaren. Auf die Folgen der Widerrufsbelehrung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Bestätigung, dass Sie diese gelesen haben, ist Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Kursanmeldung.
6. Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen
erhält jeder Teilnehmer nach Aufforderung kostenfrei.
7. Vertragsende/ Rücktrittsrecht
7.1 Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht an dem Wochenendseminar teil, so wird die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungs- und Kursgebühren hiervon nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer rechtzeitig vom Vertrag zurückgetreten ist, seine Anmeldung berechtigt widerrufen oder das Vertragsverhältnis berechtigt und fristgemäß gekündigt hat.
7.2 Der Kursteilnehmer ist berechtigt, bis vier Wochen vor Kursbeginn zu Wochenendseminaren vom Vertrag zurückzutreten (gilt nur für kurze Tagesseminare). Bei späterem Rücktritt besteht die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Stornierungen und Umbuchungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Hierbei gilt die Übermittlung nur dann als wirksam, soweit diese per Telefax, Post oder E-Mail bei der HP-Schule rechtzeitig eingeht.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, die Kursveranstaltung aus wichtigem Grund, wie Erkrankung des Dozenten und höhere Gewalt auch kurzfristig abzusagen, sofern die HP-Schule nicht rechtzeitig einen ebenso qualifizierten Ersatzdozenten für die Durchführung des Kurses / der Folgekurse stellen kann. Muss der Kurs abgesagt werden, so wird ein Ersatztermin angeboten, beziehungsweise bei Einzelveranstaltungen (Wochendseminare) kann der Teilnehmer den Kurs kündigen.